Demo für ein freies Internet

Wir rufen zur Demo gegen die geplante Urheberrechtsreform auf!

Start ist um 14:30 Uhr am August-Bebel-Platz direkt vor dem Gewerkschaftshaus in Osnabrück in HBF Nähe.

Der Chaostreff, Die Piraten, die Grüne Jugend, die Linksjugend solid und die Jusos aus Osnabrück rufen zur gemeinsamen Demonstration am 23.03. auf. Europaweit sind an diesem Tag Demonstrationen gegen die geplante Urheberrechtsreform der EU geplant.
Mit ihrer umstrittenen Urheberrechtsreform vollzieht die Europäische Union einen Einschnitt in die Freiheit des Internets. So wird beispielsweise Artikel 13 zum Einsatz von fehleranfälligen und kostspieligen Uploadfiltern führen. Die Uploadfilter werden legale Meinungsäußerungen und kreative Werke blockieren und somit das Internet grundlegend verändern.
Die EU-Urheberrechtsreform droht, den freien Austausch von Meinungen und Kultur über das Internet massiv einzuschränken. Um dies zu verhindern und uns an den europaweiten Protesten zu beteiligen, treffen wir uns am 23. März um 14:30 Uhr am August-Bebel-Platz.
Das europäische Parlament darf die Urheberrechtsreform in der aktuellen Fassung nicht zustimmen! Besonders Artikel 3, 11 und 13 sind für uns nicht tragbar!

Warum wir gegen Artikel 13 sind:
Der Gesetzestext enthält zwar nicht das Wort Uploadfilter, es ist dennoch die einzige logische Konsequenz, die sich aus diesem Artikel ergibt. Die technische Umsetzung dieser Filter bedeutet ebenfalls eine riesige Datenbank mit urheberrechtlich relevanten Musikstücken, Videos, Text, u.v.m. zum Abgleich. Nicht nur, dass nur die großen Unternehmen diesen Aufwand bewerkstelligen könnten und so ihre Monopolstellung weiter ausbauen könnten, ist die technische Umsetzung noch unausgereift und führt dazu, dass mehr gelöscht und zensiert wird als überhaupt nötig.

Warum wir gegen Artikel 11 sind:
Über die Suchfunktion bei News Aggregatoren wie z.B. Googles untergeordnete „Google News“ Filterung, lassen sich zur Zeit Nachrichten-Artikel suchen. Mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage, also dem Artikel 11, sollen diese News Aggregatoren dazu gezwungen werden, für die angezeigten Artikel den*die Verleger*innen zu entlohnen. Dieses Leistungsschutzrecht wurde bereits 2013 in Deutschland eingeführt und sich als unnütz herausgestellt, da alle großen Verlage direkt eine Verzichtserklärung mit Google vereinbart haben. Ebenso ist dieses Leistungsschutzrecht in Spanien gescheitert und hat die Abschaltung der „Google News“ Funktion bewirkt und somit niemanden geholfen.

Warum wir gegen Artikel 3 sind:
Artikel 3 der Urheberrechtsreform befasst sich mit dem Text- und Data-Mining. Zukünftig soll diese Art der Datensammlung und die Zugriffe auf eben solche Daten begrenzt werden. Das bedeutet also: Wer darf wann und in welcher Form auf öffentliche Daten zugreifen um selbstlernende Algorithmen zu entwickeln. Dies ist der Grundstein um Künstliche Intelligenz bzw. maschinelles Lernen entwickeln zu können. Artikel 3 wurde inzwischen so abgeändert, dass es für universitäre Einrichtungen leichter sein soll, ein richtiger Schritt, aber nicht genug! Europäische Start-Ups und andere Firmen hätten einen enormen Nachteil gegen die Konkurrenz aus dem Silicon Valley oder anderem nicht EU-Ausland und würde die KI-Entwicklung in der EU um Jahre verlangsamen!

Warum wir gegen Artikel 12 sind:
Im April 2016 urteilte der Bundesgerichtshof, dass die Einnahmen der Verwertungsgesellschaft VG-Wort nicht pauschal zur Hälfte an die Verlage ausgezahlt werden dürfen, sondern allein den Urheber*innen zustehen. Der Artikel 12 soll diese Praxis wieder einführen, wodurch den Autor*innen wichtige Einnahmen entgehen. In Zeiten, in denen insbesondere das Internet bestehende Verwertungsketten in Frage stellt, ist dies nicht mehr hinnehmbar. Eine Aufteilung der Einnahmen aus Verwertungsgesellschaften sollten Autor*innen und Verlage unter sich ausmachen.

Urheberrecht reformieren? JA, aber nicht so!

Weitere Infos:
http://safetheinternet.info
http://safetheinternet.eu

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