Keine Kriminalisierung von Antifaschismus!

27. Mai 2024. Statement Kampagne „den Rechten die Räume nehmen“:

Wir, die antifaschistische MitMach-Kampagne „Den Rechten die Räume nehmen“, organisieren seit August 2023 Protest und Aktionen gegen die AfD in Osnabrück – und das sehr erfolgreich. Es gab keinen Infostand der AfD, der ohne Gegenprotest ablief. Teilweise mobilisierten wir über 100 Antifaschistinnen gegen ihre Infostände. Am 27.01. organisierten wir eine Demonstration an der über 2200 Menschen teilnahmen. Die AfD verlor außerdem ihren Raum für ihre Stammtische und beim Parteitag im Landwehrviertel konnten wir durchsetzen, dass der Protest in Sichtweite der AfD stattfand. Viele, insbesondere auch junge Aktivistinnen, bringen sich bei der Kampagne ein und lassen den Rechtsruck nicht unwidersprochen.
Seitdem es uns als Kampagne gibt sind wir bzw. einzelne Aktivistinnen allerdings auch immer wieder staatlicher Repression ausgesetzt. Nun stehen im Juni gleich vier Antifaschistinnen vor Gericht. Die Vorwürfe sind dabei allesamt absurd.

AfD-Simulanten

Die erste Gerichtsverhandlung ist am 03.06., Treffpunkt 12:00 Uhr vor dem Amtsgericht. Der Vorwurf lautet: Fahrlässige Körperverletzung. Im Rahmen eines AfD-Infostandes gab es eine kreative Protestaktion, Aktivistinnen hatten Mülltüten mitgebracht, sie in die Nähe des AfD-Infostandes gestellt, damit Passantinnen die AfD-Flyer direkt fachgerecht entsorgen können. Die AfD war selbstverständlich nicht amüsiert, nutzten doch viele diese Möglichkeit. Ein Antifaschist wollte ebenfalls Flyer vom AfD-Stand mitnehmen, eine AfDlerin griff plötzlich nach den Flyern und meint nun sich stark an der Hand verletzt zu haben. Die AfD versuchte im Nachhinein das Ganze als „Angriff“ darzustellen. Dafür wird der Aktivist nun angeklagt.

Mittelfinger zur Burschenschaft

Im Rahmen unserer Demonstration am 27.01. zogen wir an dem Haus der rechtsradikalen Burschenschaft Arkadia-Mittweida in der Herderstraße vorbei. Die Burschenschaft hat enge Verbindungen, teils personelle Überschneidungen zur AfD und zur Jugendorganisation „Junge Alternative“. Sie organisierte in der Vergangenheit Vorträge mit Vertreterinnen der Identitären Bewegung und fuhr zu den sogenannten Pegida-Aufmärschen nach Dresden. Viele Teilnehmerinnen der Demonstration machten ihre Abneigung gegen die Burschenschaft deutlich und zeigten in Richtung des Hauses den Mittelfinger. U.a. die NOZ veröffentlichte ein Foto auf dem mehrere Demonstrantinnen dies tun und schrieb: „Vor dem Haus der Burschenschaft Arkadia-Mittweida wurde gezeigt, was die Demonstranten von der Gruppierung halten“. Vor dem Haus waren mehrere Polizistinnen stationiert. Ein Antifaschist wurde plötzlich herausgezogen, musste seine Personalien abgeben und ist nun wegen Beleidigung angeklagt, die Person soll 600€ zahlen. Bei ausgerechnet dieser Person interpretierten die Polizistinnen den Mittelfinger als gegen sie gerichtet. Es ist vollkommen absurd und offensichtlich konstruiert, warum nun gerade dieser eine Mittelfinger unter Hunderten gegen die Polizistinnen und nicht gegen die Burschenschaft gerichtet gewesen sein soll.
Die Gerichtsverhandlung findet am 11.06. statt, Treffpunkt 08:00 Uhr vor dem Amtsgericht.

5600€ und eine Vorstrafe für Kreide?!

Dieser Fall von Repression begleitet die Kampagne schon länger, einige werden davon bereits gehört haben. Im Vorfeld eines AfD-Infostands verschönerten Antifaschistinnen den Platz rund um den Haarmannsbrunnen – dort versammelte sich die AfD in der Vergangenheit – mithilfe von Sprühkreide mit antifaschistischen Parolen. Die AfD war gezwungen ihren Stand vor einem mehrere Meter großen „FCK – AFD“ abzuhalten. Auch an den Haarmannsbrunnen wurde ein kleiner Spruch gemalt: „Ganz Osna hasst die AfD“. Ein paar Regenschauer hätten die Kreide nach kurzer Zeit wieder weggespült. Doch die Polizei nahm die drei Aktivistinnen rabiat fest und nahm sie mit auf die Wache. Zwei der drei Antifaschistinnen sind nun angeklagt, der Vorwurf „Gemeinschädliche Sachbeschädigung“. Die Staatsanwaltschaft fordert für eine Person eine Geldstrafe in Höhe von 1600€ und für die andere in Höhe von 4000€. Aber damit nicht genug: Wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht, soll letztere zusätzlich einer Vorstrafe verurteilt werden. Das bedeutet, dass einem beruflich massiv Steine in den Weg gelegt werden und bestimmten Berufen gar nicht mehr nachgegangen werden kann.

Die Gerichtsverhandlung findet am 18.06. statt, Treffpunkt um 12:30 Uhr vor dem Amtsgericht. Als Kampagne rufen wir euch auf: Zeigt eure Solidarität mit den angeklagten Antifaschistinnen.

Die staatliche Repression soll einschüchtern und Kapazitäten binden. Sie ist die klare Ansage an antifaschistisches Engagement: Schon die kleinste kreative Protestaktion, schon die kleinste tatsächliche oder vermeintliche Regelabweichung kann einen vor Gericht bringen und mit massiven Strafen überziehen. Das können wir uns nie, aber in dem aktuellen politischen Klima erst recht nicht leisten! Wer Anfang des Jahres noch lautstark gegen die AfD demonstriert hat, muss auch so konsequent sein, diese Einschüchterungsversuche zu skandalisieren. Antifaschismus ist nicht nur einmal im Jahr und erst Recht nicht alle vier Wahljahre.

Lassen wir nun nicht zu, dass Antifaschismus kriminalisiert wird. Kommt zu den Gerichtsverhandlungen!
Keine Kriminalisierung von Antifaschismus!
Solidarität mit den Angeklagten!

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