Abstand halten auch im Straßenverkehr!
Fahrradaktion von Attac und ADFC Osnabrück
Seit Jahren nimmt die Zahl der im Straßenverkehr getöteten Radfahrerinnen und Radfahrer zu. Aktuell gibt es in Deutschland mehr als einen tödlich verlaufenden Fahrradunfall täglich, im Jahr 2018 waren es 445 mit steigender Tendenz.
Laut Verkehrsunfallstatistik 2019 der Polizeiinspektion Osnabrück gab es im Stadtgebiet letztes Jahr insgesamt 519 Verkehrsunfälle, an denen Fahrrad- und Pedelecfahrer beteiligt waren, 68 von ihnen verunglückten schwer, ein Unfall verlief tödlich. Im Jahr 2018 waren es insgesamt 486 Unfälle, von denen drei tödlich ausgingen. Am Dienstag, den 7. Juli 2020, ist eine Radfahrerin bei einem Unfall am Schlosswall ums Leben gekommen. Schon im Januar ist eine junge Fahrradfahrerin an der Pagenstecherstraße verstorben. Das entspricht bereits mehr tödlichen Fahrradunfällen als im Jahr 2019.
Besonders Städte stellt diese Entwicklung vor ein Problem: Mit 68 Prozent geschehen die meisten dieser Unfälle innerorts. Hier konkurrieren immer mehr Fußgänger, Radfahrer, Autos oder Busse um den Platz auf der Straße. Daten des Umweltbundesamtes zufolge nahm alleine der Radverkehr zwischen 2007 und 2016 um etwa sechs Milliarden Personenkilometer zu. Die wenigsten Städte haben sich auf diese Entwicklung gut vorbereitet und ihre Infrastruktur angepasst. Hierunter leiden insbesondere Radfahrerinnen und Radfahrer.
Während Fußgängerinnen und Fußgänger noch eigens für sie abgegrenzte Gehwege haben, gibt es nicht überall Radwege. Sie sind außerdem häufig nicht örtlich abgetrennt zur Straße oder es stehen Falschparker darauf. Radfahrer müssen ausweichen und somit ihr Unfallrisiko erhöhten. Vor allem an Kreuzungen kommt es zu tödlichen Fahrradunfällen durch Autos und LKW. Hier sind getrennte Ampelphasen notwendig, die zunächst Rad-fahrerinnen und Radfahrer und anschließend den motorisierten Verkehr durchlassen.
Die Infrastruktur in Städten auszubauen und den Straßenraum neu zwischen Autos, LKW, Fahrrädern und Öffentlichem Personennahverkehr aufzuteilen, ist ein langwieriger Prozess. Auf dem Weg dahin werden auch kleine Schritte begrüßt, die die Sicherheit von Radfahrerinnen und Radfahrern erhöhen.
Nach der neuen Straßenverkehrsordnung, die zum 28.4.2020 in Kraft getreten ist, müssen Kraftfahrer, die einen Radfahrer überholen, innerorts einen Mindest-Abstand von 1,5 m einhalten, außerorts oder wenn ein Kind transportiert wird, sogar 2 m – im Zweifel mehr. Ist kein ausreichender Abstand aufgrund der Verkehrssituation einzuhalten, muss das Überholen unterbleiben.
Um auf die neue Regelung aufmerksam zu machen, werden sich
am Donnerstag, 10. September 2020, ab 17.00 Uhr
Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer mit 1,50 m langen „Schwimmbad-nudeln“ vor der Lagerhalle treffen und anschließend verschiedene Haupt-verkehrsstraßen befahren.
Zu dieser Aktion möchten wir Sie herzlich einladen und bitten um eine Anmeldung per E-Mail an marita2000@osnanet.de