Demonstration „schlafenlassen – Stop Deportations!“

#schlafenlassen
Bericht über den Ablauf der solidarischen Aktion gegen Abschiebungen #schlafenlassen (Presseerklärung) am 18.6.
Siehe auch den Bericht auf  NOZ.de


*English Version below*

Liebe Genoss*innen, Freund*innen, Aktivist*innen,

wir möchten euch dazu aufrufen, mit uns bei der Demonstration „schlafenlassen – Stop Deportations!“ am Donnerstag, den 21.06.2018 für eine menschenwürdige Unterbringung der refugees in der Sedanstraße 115 und gegen die aktuelle Abschiebepraxis Osnabrücks auf die Straße zu gehen. Die Demo startet um 15 Uhr vor dem Camp. Wir werden uns dann zum Stadthaus 2 (Natruper-Tor-Wall) begeben, wo gegen 17 Uhr Forderungen der Bewohner*innen verlesen und aktuelle Zustände vorgestellt werden. Gegen 18:30 werden wir uns auf dem Rathausplatz sammeln, um der Stadt den Brief mit den Forderungen zu übergeben.

Lasst uns gemeinsam laut sein und für die Einhaltung der Menschenrechte in der Sedanstraße kämpfen, wo das Recht auf Privatsphäre und Gesundheit missachtet werden und die Bewohner*innen in ständiger Angst leben. Wir fordern, das Recht auf Bewegungsfreiheit innerhalb Niedersachsens ernst zu nehmen, bessere Lebensbedingungen zu schaffen (um 16 Uhr gibt es die letzte Essensausgabe und die Zubereitung und Lagerung von eigenen Lebensmitteln ist verboten) und die rigide, traumatisierende und gewalttätige Abschiebepraxis zu stoppen.

Ihr habt einen facebook- Auftritt? Bitte teilt unseren Aufruf: https://www.facebook.com/events/1773946252697699/

Wir sehen uns am Donnerstag auf der Straße!

Solidarische Grüße,

No Lager Osnabrück

Dear friends*, activists*, comrades*,

We would like to invite you to join the demonstration „schlafenlassen – Stop Deportations!“ on Thursday, the 21st of June 2018 to show your presence on the streets for humane accommodation for the refugees living at Sedanstraße 115 and against the current practice of deportations in Osnabrück. The demonstration will start at 3pm in front of the camp. Together, we will walk to Stadthaus 2 (Natruper-Tor-Wall), to read out the demands of the inhabitants and present current conditions inside the camp at around 5pm. At 6:30 we will come together at the Rathausplatz (square in front of the townhall) to hand over the letter with the demands to the city.

Let us come together and let us fight for the compliance of human rights in Sedanstraße, where the right to privacy and health are being disregarded and ignored, where the inhabitants are living in a state of constant fear. We demand to respect the right of movement within Niedersachsen and to create better living conditions. Furthermore, we demand to stop the traumatizing, violent and rigid practice of deportations.

In case you have a facebook account, please share our call: https://www.facebook.com/events/1773946252697699/

See you on Thursday!

All the best,

No Lager Osnabrück

Spontane Demo gegen Abschiebungen und für Freiräume

26.5. um 16 Uhr am Hauptbahnhof spontane bunte demo für Freiräume und gegen abschiebungen! Bitte an möglichst viele Menschen weitergeben.

Aktion: Jutebeutel gegen Vorurteile

20151114_115556Am Samstag 19.12.15 wird es zum zweiten Mal einen Stand geben an dem Aktivisten*innen „Jutebeutel gegen Vorurteile“ verschenken.

Dabei handelt es sich um Taschen, die mit Sprüchen bedruckt wurden, welche fremdenfeindliche Parolen und oft zitierte Vorurteile mit Fakten entkräften. Die Idee dabei: der zukünftige Jutebeutelträger wirbt somit für eine positive Botschaft und einen guten Umgang mit den Geflüchteten.

Die Aktivisten*innen verteilen auch Infomaterialien zur Thematik Flucht und Fluchtursachen und hoffen so ins Gespräch mit vielen Osnabrücker*innen zu kommen.

Dieser Stand ist eine Aktion einer Initiative, die aus dem Bündnis gegen Abschiebungen entstanden ist. Also kommt vorbei und holt euch euren Jutebeutel ab! 10:00 bis 14:00 Uhr | Große Straße/Jürgensort

20151114_115544

 

Abschiebungen werden nicht mehr angekündigt. Infomail des Bündnis gegen Abschiebungen.

Der Folgetermin des „Bündnis gegen Abschiebungen“, um zu planen wie Geflüchteten in Osnabrück weiter geholfen werden kann, ist am Donnerstag, den 5.11. um 19 Uhr im SubstAnZ.

Die Infomail ist original auf der Facebook-Seite von NoLager-Osnabrück: https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=773951319381286&id=679988105444275 

Infomail des Bündnis gegen Abschiebungen:

Abschiebungen werden in Zukunft nicht mehr angekündigt. Dies verändert
die Arbeit unseres Bündnisses tief greifend. Wir haben uns deshalb am
Donnerstag (08.10.) zusammengefunden, um darüber
nachzudenken, wie wir uns weiterhin mit und für Geflüchtete in Osnabrück
einsetzen können, wie wir die gebündelte Energie dieses Bündnisses
nutzen können, um dieser derzeitig menschenverachtenden
Flüchtlingspolitik etwas entgegenzusetzen.
Wir haben viele kreative Ideen gesammelt, wie wir uns zukünftig bei
Abschiebungen solidarisch mit den geflüchteten Menschen zeigen können.
Damit alle diese Ideen auch in die Tat umgesetzt werden können, haben
wir Arbeitsgruppen gebildet. In einem Monat wird es ein weiteres Treffen
geben, bei dem die Arbeitsgruppen über den Stand ihrer Arbeit berichten.
Ein Datum wird noch bekannt gegeben.
Für alle, die beim letzten Treffen nicht teilnehmen konnten, kommen nun
die wichtigsten Infos zu den neuen Regelungen und Gesetzesentwürfen per
Mail:

Neue Regelung in Niedersachsen
In Niedersachsen gilt seit dem 29. September 2015 folgende neue Regelung:
– Abschiebungen müssen für Asylbewerber, die sich weniger als 18 Monate
in Deutschland aufhalten, nicht mehr angekündigt werden. Ausgenommen
sind Familien, Alleinerziehende mit minderjährigen oder schulpflichtigen
Kindern. In diesen Fällen wird die erste Abschiebung angekündigt, die
folgenden jedoch nicht.
– Nachtabschiebungen zwischen 21.00 Uhr und 6.00 Uhr morgens (4.00 Uhr
im Sommer) werden weiterhin angekündigt.
(siehe Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und
Sport vom 29.09.2015: “Aufenthaltserlaubnisse für Ausländerinnen und
Ausländer, Ausweisung, Abschiebung. Ergänzende verfahrensmäßige Vorgaben
bei kurzzeitigem Aufenthalt zur Durchführung des Rückführungs- und
Rücküberstellungsvollzugs (Abschiebung) und zur Durchführung des
Härtefallverfahrens nach § 23 a des Aufenthaltsgesetzes”)
Den Worten folgten am 05.10.15 bereits Taten. Um 02:00/3:00 Uhr Nachts
wurde ein iranischer Flüchtling in Garrenburg von der Polizei aus dem
Schlaf gerissen. Seine Abschiebung wurde am Flughaben abgebrochen, da
der herzkranke Mann über Schmerzen in der Brust klagte. Trotz seiner
Herzkrankheit wurde dem Mann eine “Flugreisetauglichkeit” attestiert.
Den gesamten Bericht von Kai Weber (Flüchtlingsrat) findet ihr am Ende
der Mail.
Das neue “Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz”
Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zum sogenannten
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vorgelegt. Das Gesetz soll am 16.
Oktober 2015 vom Bundesrat verabschiedet werden und am 11. November 2015
in Kraft treten.
Folgende Inhalte sind für die weitere Arbeit unseres Bündnisses relevant:
Abschiebungen
– Nachdem die Frist für eine “freiwillige” Ausreise abgelaufen ist, sind
Ausländerbehörden nicht mehr befugt Abschiebungen anzukündigen (siehe:
Art. 3, Nr. 9 im Gesetzentwurf –> Änderung von § 59 im AufenthG:
Androhung der Abschiebung).
– Unsicher ist, ob dies für alle gilt oder ob es hierbei auch
Einschränkungen gibt. Bitte schreibt uns eine Mail, wenn ihr dazu
näheres wissen solltet!
Sichere Herkunftsstaaten
– Albanien, Kosovo und Montenegro werden sichere Herkunftsstaaten–>
Menschen aus diesen Ländern haben nahezu keine Aussicht mehr auf ein
Asyl in Deutschland. Ihre Anträge sollen zügiger bearbeitet werden, um
schnellere Rückführungen zu ermöglichen (siehe: Art. 1, Nr. 34 im
Gesetzentwurf –> Änderung von Anlage II zu § 29a im Asylverfahrensgesetz ).
Residenzpflicht
– Alle Asylbewerber_innen können verpflichtet werden bis zu 6 Monate
(vorher waren es 3 Monate) in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu “wohnen”.
– Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten können verpflichtet werden bis
zum Ende ihrer Asylverfahren in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu
verbleiben (siehe: Art. 1, Nr. 15 im Gesetzentwurf –> Änderung von § 47
im AsylVfG).
– Bisher ist die Residenzpflicht, also das Verbot den Bezirk der
Ausländerbehörde zu verlassen, nach drei Monaten erloschen. Für
Menschen, die verpflichtet sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu
wohnen, gilt dies nicht mehr. Für sie gilt die Residenzpflicht solange
sie in den Einrichtungen leben müssen (siehe: Art. 1, Nr. 19 im
Gesetzentwurf –> Änderung von § 59a AsylVfG: Erlöschen der räumlichen
Beschränkung).
Arbeitsverbot
gilt für Asylbewerber_innen
– aus sicheren Herkunftsstaaten, solange ihr Asylverfahren läuft ,
– aus sicheren Herkunftsstaaten mit einer Duldung,
– mit einer Duldung, die ausschließlich aus wirtschaftlichen Gründen
nach Deutschland gekommen sind,
– mit einer Duldung, die nicht deportiert werden können aus Gründen, die
auf den/die Asylbewerber_in zurückzuführen sind (siehe Art 1, Nr. 20 im
Gesetzentwurf –> Änderung von § 61 im AsylVfG; Art. 3, Nr. 10 im
Gesetzentwurf –> Änderung von § 60a AufenthG ).
Sachleistungen statt Bargeld
– Wenn möglich sollen Asylbewerber_innen aus Erstaufnahmeeinrichtungen
Sachleistungen statt Bargeld erhalten.
– Auch Asylbewerber_innen in Gemeinschaftsunterkünften können
Sachleistungen erhalten (siehe: Art. 2, Nr. 3 im Gesetzentwurf –>
Änderung von § 3 im Asylbewerberleistungsgesetz: Grundleistungen).
– Dublin-Fälle erhalten nur noch Leistungen zur Deckung ihres Bedarfs an
Ernährung und Unterkunft einschließlich Heizung sowie Körper- und
Gesundheitspflege. Diese Leistungen sollen sie als Sachleistungen
erhalten (siehe: Art. 2, Nr. 2 im Gesetzentwurf –> Änderung von § 1a im
Asylbewerberleistungsgesetz: Anspruchseinschränkung).
–Ein Bericht von Kai Weber (Flüchtlingsrat Niedersachsen)–
Unmittelbar nach der teilweisen Aufhebung des sog. Rückführungserlasses
durch das Land hat sich in Niedersachsen erstmals wieder eine
Abschiebung nach dem Muster “Überfall im Morgengrauen” abgespielt, wie
dies auch unter dem ehemaligen Innenminister Uwe Schünemann üblich war.
Ohne jegliche Vorankündigung des Abschiebungstermins drangen sieben
Polizisten am 05.10.2015 rechtswidrig nachts um 02:00/03:00 Uhr mit
Generalschlüssel o.ä. (sie überwanden 2 Türen geräuschlos, ohne Spuren)
und Taschenlampen in eine Flüchtlingsunterkunft in Gnarrenburg ein und
rissen im Obergeschoss alle Iraner_innen aus dem Schlaf. In der
Unterkunft nahm die Polizei den iranischen Flüchtling B. fest, der in
der Eile und unter Stress noch nicht einmal seine Brille aufsetzen
konnte, um ihn nach Ungarn abzuschieben. Im Erdgeschoss wohnt eine
Mutter mit 3 Kindern, deren Angst nicht mehr verfliegt.
Erst am Flughafen Frankfurt wurde die Abschiebung gestoppt: Da der
herzkranke Iraner über Schmerzen in der Brust klagte, brach die
Bundespolizei die Abschiebung ab. B. ist kürzlich erfolgreich am Herzen
operiert worden, muss jedoch täglich blutverdünnende Medikamente nehmen
und eine regelmäßige Blutkontrolle machen lassen. Nach Aussagen der
Ausländerbehörde wurde vorab eine “Flugreisetauglichkeit” festgestellt.
Die Untersuchungsergebnisse liegen und aber nicht vor, auch die
nachfragen des Anwalts blieben unbeantwortet. Der Flüchtling wurde nach
dem Abbruch der Abschiebung wieder nach Gnarrenburg zurückgebracht.
Der Flüchtlingsrat ist empört über diesen Umgang mit einem kranken
Flüchtling. Verantwortlich ist der Landkreis Rotenburg, der die
Abschiebung “in Amtshilfe” durchführte – und darauf verzichtete, den
Abschiebungstermin vorher anzukündigen. Verantwortlich ist aber auch das
niedersächsische Innenministerium, das durch eine Revision des
“Rückführungserlasses” solche Praktiken einer unangekündigten
Abschiebung wieder ermöglicht hat.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, mit welchem Recht und wie die
Polizei – ohne sich bei den Bewohner_innen durch Klingeln oder Klopfen
bemerkbar zu machen – nachts in die Flüchtlingsunterkunft eingedrungen
ist und die Bewohner_innen damit in Panik versetzt hat. Das
unangekündigte Eindringen in Unterkünfte ist ohne schwerwiedgenden
Anlass nicht zulässig: Ausdrücklich weist das MI die Ausländerbehörden
darauf hin, dass das “Sicherheits- und Ordnungsgesetz zu beachten” sei.
Wörtlich heißt es in dem – noch gültigen – Erlass des MI:
“Die Ausnahmevoraussetzungen für das Betreten von Wohnungen zur
Nachtzeit (§24 Abs. 4 Nds. SOG) liegen in der Regel bei Abschiebungen
nicht vor. Auch ein Betretungsrecht nach § 24 Abs. 5 Nds. SOG ist im
Regelfall bei Abschiebungen nicht gegeben, da dies voraussetzt, dass
“der Eintritt erhebliche Gefahren vermittelt”… Sofern der Zeitpunkt
der Abholung noch in die Nachtzeit fällt, kann die Maßnahme nur
durchgeführt werden, wenn sich die Abzuschiebenden zur Verfügung halten.”
Das Beispiel macht deutlich, was uns erwartet, wenn der vorliegende
Gesetzentwurf zum “Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz” unverändert in
Kraft tritt: Dort ist vorgesehen, dass Abschiebungen grundsätzlich nicht
mehr angekündigt werden dürfen. Der Flüchtlingsrat fordert das
Innenministerium auf, die teilweise Aufhebung des Rückführungserlasses
wieder zurückzunehmen, dem “Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz” im
Bundesrat eine Absage zu erteilen und im Übrigen dafür Sorge zu tragen,
dass Abschiebungsversuche dieser Art sich nicht wiederholen.
Kai Weber

Infomail des Bündnis gegen Abschiebungen. Abschiebungen werden in Zukunft nicht mehr angekündigt.

Liebes Bündnis gegen Abschiebungen Osnabrück

Abschiebungen werden in Zukunft nicht mehr angekündigt. Dies verändert
die Arbeit unseres Bündnisses tief greifend. Wir haben uns deshalb am
vergangenen Donnerstag (08.10.) zusammengefunden, um darüber
nachzudenken, wie wir uns weiterhin mit und für Geflüchtete in Osnabrück
einsetzen können, wie wir die gebündelte Energie dieses Bündnisses
nutzen können, um dieser derzeitig menschenverachtenden
Flüchtlingspolitik etwas entgegenzusetzen.

Wir haben viele kreative Ideen gesammelt, wie wir uns zukünftig bei
Abschiebungen solidarisch mit den geflüchteten Menschen zeigen können.
Damit alle diese Ideen auch in die Tat umgesetzt werden können, haben
wir Arbeitsgruppen gebildet. In einem Monat wird es ein weiteres Treffen
geben, bei dem die Arbeitsgruppen über den Stand ihrer Arbeit berichten.
Ein Datum wird noch bekannt gegeben.

Für alle, die beim letzten Treffen nicht teilnehmen konnten, kommen nun
die wichtigsten Infos zu den neuen Regelungen und Gesetzesentwürfen per
Mail:

 
Neue Regelung in Niedersachsen
In Niedersachsen gilt seit dem 29. September 2015 folgende neue Regelung:
– Abschiebungen müssen für Asylbewerber, die sich weniger als 18 Monate
in Deutschland aufhalten, nicht mehr angekündigt werden. Ausgenommen
sind Familien, Alleinerziehende mit minderjährigen oder schulpflichtigen
Kindern. In diesen Fällen wird die erste Abschiebung angekündigt, die
folgenden jedoch nicht.
– Nachtabschiebungen zwischen 21.00 Uhr und 6.00 Uhr morgens (4.00 Uhr
im Sommer) werden weiterhin angekündigt.
(siehe Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und
Sport vom 29.09.2015: „Aufenthaltserlaubnisse für Ausländerinnen und
Ausländer, Ausweisung, Abschiebung. Ergänzende verfahrensmäßige Vorgaben
bei kurzzeitigem Aufenthalt zur Durchführung des Rückführungs- und
Rücküberstellungsvollzugs (Abschiebung) und zur Durchführung des
Härtefallverfahrens nach § 23 a des Aufenthaltsgesetzes“)

Den Worten folgten am 05.10.15 bereits Taten. Um 02:00/3:00 Uhr Nachts
wurde ein iranischer Flüchtling in Garrenburg von der Polizei aus dem
Schlaf gerissen. Seine Abschiebung wurde am Flughaben abgebrochen, da
der herzkranke Mann über Schmerzen in der Brust klagte. Trotz seiner
Herzkrankheit wurde dem Mann eine „Flugreisetauglichkeit“ attestiert.
Den gesamten Bericht von Kai Weber (Flüchtlingsrat) findet ihr am Ende
der Mail.

Das neue „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“
Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zum sogenannten
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vorgelegt. Das Gesetz soll am 16.
Oktober 2015 vom Bundesrat verabschiedet werden und am 11. November 2015
in Kraft treten.
Folgende Inhalte sind für die weitere Arbeit unseres Bündnisses relevant:

Abschiebungen
– Nachdem die Frist für eine „freiwillige“ Ausreise abgelaufen ist, sind
Ausländerbehörden nicht mehr befugt Abschiebungen anzukündigen (siehe:
Art. 3, Nr. 9 im Gesetzentwurf –> Änderung von § 59 im AufenthG:
Androhung der Abschiebung).
– Unsicher ist, ob dies für alle gilt oder ob es hierbei auch
Einschränkungen gibt. Bitte schreibt uns eine Mail, wenn ihr dazu
näheres wissen solltet!

Sichere Herkunftsstaaten
– Albanien, Kosovo und Montenegro werden sichere Herkunftsstaaten–>
Menschen aus diesen Ländern haben nahezu keine Aussicht mehr auf ein
Asyl in Deutschland. Ihre Anträge sollen zügiger bearbeitet werden, um
schnellere Rückführungen zu ermöglichen (siehe: Art. 1, Nr. 34 im
Gesetzentwurf –> Änderung von Anlage II zu § 29a im Asylverfahrensgesetz ).

Residenzpflicht
– Alle Asylbewerber_innen können verpflichtet werden bis zu 6 Monate
(vorher waren es 3 Monate) in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu „wohnen“.
– Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten können verpflichtet werden bis
zum Ende ihrer Asylverfahren in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu
verbleiben (siehe: Art. 1, Nr. 15 im Gesetzentwurf –> Änderung von § 47
im AsylVfG).
– Bisher ist die Residenzpflicht, also das Verbot den Bezirk der
Ausländerbehörde zu verlassen, nach drei Monaten erloschen. Für
Menschen, die verpflichtet sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu
wohnen, gilt dies nicht mehr. Für sie gilt die Residenzpflicht solange
sie in den Einrichtungen leben müssen (siehe: Art. 1, Nr. 19 im
Gesetzentwurf –> Änderung von § 59a AsylVfG: Erlöschen der räumlichen
Beschränkung).

Arbeitsverbot
gilt für Asylbewerber_innen
– aus sicheren Herkunftsstaaten, solange ihr Asylverfahren läuft ,
– aus sicheren Herkunftsstaaten mit einer Duldung,
– mit einer Duldung, die ausschließlich aus wirtschaftlichen Gründen
nach Deutschland gekommen sind,
– mit einer Duldung, die nicht deportiert werden können aus Gründen, die
auf den/die Asylbewerber_in zurückzuführen sind (siehe Art 1, Nr. 20 im
Gesetzentwurf –> Änderung von § 61 im AsylVfG; Art. 3, Nr. 10 im
Gesetzentwurf –> Änderung von § 60a AufenthG ).

Sachleistungen statt Bargeld
– Wenn möglich sollen Asylbewerber_innen aus Erstaufnahmeeinrichtungen
Sachleistungen statt Bargeld erhalten.
– Auch Asylbewerber_innen in Gemeinschaftsunterkünften können
Sachleistungen erhalten (siehe: Art. 2, Nr. 3 im Gesetzentwurf –>
Änderung von § 3 im Asylbewerberleistungsgesetz: Grundleistungen).
– Dublin-Fälle erhalten nur noch Leistungen zur Deckung ihres Bedarfs an
Ernährung und Unterkunft einschließlich Heizung sowie Körper- und
Gesundheitspflege. Diese Leistungen sollen sie als Sachleistungen
erhalten (siehe: Art. 2, Nr. 2 im Gesetzentwurf –> Änderung von § 1a im
Asylbewerberleistungsgesetz: Anspruchseinschränkung).

 

–Ein Bericht von Kai Weber (Flüchtlingsrat Niedersachsen)–

Unmittelbar nach der teilweisen Aufhebung des sog. Rückführungserlasses
durch das Land hat sich in Niedersachsen erstmals wieder eine
Abschiebung nach dem Muster „Überfall im Morgengrauen“ abgespielt, wie
dies auch unter dem ehemaligen Innenminister Uwe Schünemann üblich war.

Ohne jegliche Vorankündigung des Abschiebungstermins drangen sieben
Polizisten am 05.10.2015 rechtswidrig nachts um 02:00/03:00 Uhr mit
Generalschlüssel o.ä. (sie überwanden 2 Türen geräuschlos, ohne Spuren)
und Taschenlampen in eine Flüchtlingsunterkunft in Gnarrenburg ein und
rissen im Obergeschoss alle Iraner_innen aus dem Schlaf. In der
Unterkunft nahm die Polizei den iranischen Flüchtling B. fest, der in
der Eile und unter Stress noch nicht einmal seine Brille aufsetzen
konnte, um ihn nach Ungarn abzuschieben. Im Erdgeschoss wohnt eine
Mutter mit 3 Kindern, deren Angst nicht mehr verfliegt.

Erst am Flughafen Frankfurt wurde die Abschiebung gestoppt: Da der
herzkranke Iraner über Schmerzen in der Brust klagte, brach die
Bundespolizei die Abschiebung ab. B. ist kürzlich erfolgreich am Herzen
operiert worden, muss jedoch täglich blutverdünnende Medikamente nehmen
und eine regelmäßige Blutkontrolle machen lassen. Nach Aussagen der
Ausländerbehörde wurde vorab eine „Flugreisetauglichkeit“ festgestellt.
Die Untersuchungsergebnisse liegen und aber nicht vor, auch die
nachfragen des Anwalts blieben unbeantwortet. Der Flüchtling wurde nach
dem Abbruch der Abschiebung wieder nach Gnarrenburg zurückgebracht.

Der Flüchtlingsrat ist empört über diesen Umgang mit einem kranken
Flüchtling. Verantwortlich ist der Landkreis Rotenburg, der die
Abschiebung „in Amtshilfe“ durchführte – und darauf verzichtete, den
Abschiebungstermin vorher anzukündigen. Verantwortlich ist aber auch das
niedersächsische Innenministerium, das durch eine Revision des
„Rückführungserlasses“ solche Praktiken einer unangekündigten
Abschiebung wieder ermöglicht hat.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, mit welchem Recht und wie die
Polizei – ohne sich bei den Bewohner_innen durch Klingeln oder Klopfen
bemerkbar zu machen – nachts in die Flüchtlingsunterkunft eingedrungen
ist und die Bewohner_innen damit in Panik versetzt hat. Das
unangekündigte Eindringen in Unterkünfte ist ohne schwerwiedgenden
Anlass nicht zulässig: Ausdrücklich weist das MI die Ausländerbehörden
darauf hin, dass das „Sicherheits- und Ordnungsgesetz zu beachten“ sei.
Wörtlich heißt es in dem – noch gültigen – Erlass des MI:

„Die Ausnahmevoraussetzungen für das Betreten von Wohnungen zur
Nachtzeit (§24 Abs. 4 Nds. SOG) liegen in der Regel bei Abschiebungen
nicht vor. Auch ein Betretungsrecht nach § 24 Abs. 5 Nds. SOG ist im
Regelfall bei Abschiebungen nicht gegeben, da dies voraussetzt, dass
„der Eintritt erhebliche Gefahren vermittelt“… Sofern der Zeitpunkt
der Abholung noch in die Nachtzeit fällt, kann die Maßnahme nur
durchgeführt werden, wenn sich die Abzuschiebenden zur Verfügung halten.“

Das Beispiel macht deutlich, was uns erwartet, wenn der vorliegende
Gesetzentwurf zum „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ unverändert in
Kraft tritt: Dort ist vorgesehen, dass Abschiebungen grundsätzlich nicht
mehr angekündigt werden dürfen. Der Flüchtlingsrat fordert das
Innenministerium auf, die teilweise Aufhebung des Rückführungserlasses
wieder zurückzunehmen, dem „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ im
Bundesrat eine Absage zu erteilen und im Übrigen dafür Sorge zu tragen,
dass Abschiebungsversuche dieser Art sich nicht wiederholen.

Kai Weber

 

Aufruf zum Protest gegen die neuen Asylrechtsverschärfungen

Liebe Unterstützer*innen, Freund*innen und alle anderen!

Der Aufruf kann mit unterzeichnet werden, ob als Einzelperson (mit

Wohnort und Beruf, wenn gewollt) oder als Gruppe! Schreibt dafür eine
Mail an: stopasyllaw[at]riseup.net

Wir rufen Sie/euch alle auf sich einer weiteren Entrechtung von
Geflüchteten entgegenzusetzen! Gegen Hungergesetze. Für ein Grundrecht
auf Asyl. Für ein ernstgemeintes Refugees Welcome – auf allen Ebenen!

Solidarität muss eben auch politisch werden!

Kurzer Aufruf

Wir wollen nicht nur helfen, den Missstand zu verwalten, denn wir
glauben, dass der sich nicht in den Flüchtlingszahlen begründet, sondern
in den produzierten Fluchtursachen und in den verpassten Chancen, eine
menschenwürdige Unterbringung und Versorgung zu gewährleisten. Wir
wollen offene Grenzen und ein europäisches Asylsystem, welches Grund-
und Menschenrechte beachtet. Eine humanitäre Flüchtlingshilfe darf nicht
länger an Hilfsorganisationen und Freiwillige abgewälzt werden – wenn
schon der Staat für diese Misere zuständig ist, so muss er die
Verantwortung dafür übernehmen und die Kosten für Versorgung und
Integration aufbringen. Wir lehnen die derzeitigen
Unterbringungskonzepte der Regierung ab, die Geflüchtete in Zelte,
Container und Massenlager steckt – noch dazu in Gegenden, wo Geflüchtete
Ziel rassistischer Angriffe werden oder aufgrund der Isolation kaum
Zugang zur sozialen und ökonomischen Infrastruktur haben. Eine adäquate
und dezentrale Unterbringung für Geflüchtete in eigenen Wohnungen ist
möglich und notwendig. Jeder hat das Recht auf Privatsphäre und Schutz.
Wir fordern des weiteren ein Grundrecht auf medizinische Versorgung für
alle Geflüchteten und damit die Abschaffung der bisherigen
Zettel-Bürokratie, die der Laune des Sozialamts unterliegt. Medizin,
Beratung, Begleitung, Deutsch- und Integrationskurse, Bildungs- und
Weiterbildungsangebote sind grundsätzliche Rechte für alle Menschen –
wie auch das Recht auf Arbeit. Wir setzen uns ein für ein Ende der
Ungleichbehandlung von Geflüchteten und lehnen die Einteilung in „gute“
und „schlechte“ Flüchtlinge ab. Wir fordern ein Grundrecht auf Asyl,
welches Armut und jedwede Form der Unterdrückung und Ausbeutung ebenso
berücksichtigt wie Kriege und politische Verfolgung.

Link zum langen Aufruf und mehr Infos

 

Nachbericht zur Mahnwache anlässlich einer Massenabschiebung in den Kosovo aus dem Lager Bramsche-Hesepe

Hunderte von Menschen hatten sich in der Nacht vom 12. auf den 13. Mai vor der Niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Bramsche-Hesepe versammelt. Die Einen – eine Gruppe von ca. 30 Kosovaren, um abgeschoben zu werden. Die Anderen – ebenfalls im Lager untergebrachte Geflüchtete sowie Aktivist_innen und Unterstützer_innen aus Osnabrück und Umgebung, um Bekannte und Freund_innen zu verabschieden, die Abzuschiebenden nicht allein zu lassen und durch eine friedliche Mahnwache ein Zeichen zu setzen.

Impressionen_ Mahnwache

Osnabrücker_innen verhindern für gewöhnlich Abschiebungen und so fühlten sich viele der Anwesenden hilflos und unwohl, als sie nur zusehen konnten, wie die Abzuschiebenden ihr Gepäck in den bereitstehenden Bus luden, diesen bestiegen und schließlich fortgefahren wurden. Die gemeinsame nächtliche Zeit wurde dennoch genutzt – für den Vortrag einer Stellungnahme No Lagers u.a. zu den deutschen Scheinasylverfahren für kosovarische Menschen und die mit der Unantastbarkeit der menschlichen Würde kaum vereinbare Lagerunterbringung (siehe Anhang). Auch ergriffen Lagerbewohner die Möglichkeit, ihre Kritik an der Situation im Lager und Worte zu ihrer aussichtlosen Situation öffentlich kund zu tun.

Impressionen_ Mahnwache (2)

Die Anwesenden beschäftigte außerdem Folgendes: Nachdem No Lager Osnabrück zu einer Mahnwache anlässlich der Massenabschiebung in den Kosovo aufgerufen hatte, bezog das Niedersächsische Innenministerium Stellung: Die Kosovaren würden nicht abgeschoben, sondern „das Angebot der freiwilligen Ausreise“ nutzen (www.noz.de/lokales/bramsche/artikel/574655/no-lager-plant-nacht-mahnwache-in-hesepe). Setzt Freiwilligkeit nicht die Gelegenheit voraus, sich zwischen verschiedenen Optionen entscheiden und ein Angebot ablehnen zu können? Für die in Lagern unter katastrophalen Bedingungen lebenden Kosovaren, die, nachdem ihre Asylanträge abgelehnt wurden, wissen, dass die deutsche Politik und Verwaltung sie nicht wollen und ein Leben in Deutschland nicht möglich ist (siehe dazu auch den sehr informativen Artikel „Sonderverfahren für Balkanier“ aus der taz: www.taz.de/Asyl-in-Deutschland/!159810), bedeutet ein Widersprechen der „freiwilligen Ausreise“ Kürzung oder Streichung der Sozialleistungen sowie eine Wiedereinreisesperre in die EU von bis zu 15 Jahren. So entscheiden sich dann viele, den Bus zurück in das Herkunftsland „freiwillig“ zu besteigen. Für uns bleiben es Abschiebungen.

Impressionen_ Mahnwache (3)

No Lager Osnabrück bedankt sich bei allen Unterstützer_innen der Mahnwache sehr. Es ist gut zu sehen, dass vielen Menschen nicht egal ist, wie mit ihren Mitmenschen umgegangen wird. Durch unsere friedliche Mahnwache haben wir einmal mehr am deutschen Asylsystem kratzen können, dessen Verbesserung wir an zahlreichen Stellen zu fordern nicht müde werde.

Und es geht weiter: Am kommenden Donnerstag, den 21.5. laden wir alle Interessierten ein, sich über die geplante Asylrechtsverschärfung zu informieren, die im Juni/Juli vom Bundestag beschlossen werden soll. Die Infoveranstaltung findet um 17 Uhr in der Universität Osnabrück (Seminarstraße 20, Raum 15/114, EW-Gebäude) statt.
Ein Artikel der Neuen Osnabrücker Zeitung sowie ein TV-Beitrag os1tvs zu Massenabschiebung und Mahnwache: www.noz.de/lokales/bramsche/artikel/574880/mahnwache-vor-der-landesaufnahmebehorde-in-bramsche#gallery&0&0&574880

 

NO LAGER OSNABRÜCK

DEMONSTRATION GEGEN ABSCHIEBUNGEN – Rund 450 Menschen nehmen teil

Rund 450 Menschen demonstrieren wieder gegen die drohenden Abschiebungen und den unmenschlichen Umgang mit Flüchtlingen im Sinne der Dublin Abkommen.

Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung: http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/470168/abschiebung-von-fluchtlingen-aus-osnabruck-stoppen-1#lightbox&0&1&470168

Vielen Dank an die Organisation und alle die mitgemacht haben.

Der Original Aufruf zur Demo mit den Hintergrundinformationen:

Geflüchtete und ein breites Bündnis an Unterstützer*innen gehen nach einer ersten erfolgreichen Demonstration im März am 26. April erneut gemeinsam auf die Straße. In einem bunten und lauten Protest wollen wir die Forderungen der Betroffenen zum Ausdruck bringen, Abschiebungen in Osnabrück und bundesweit zu stoppen sowie das unmenschliche Dublin-System abzuschaffen. Wir fordern, dass Humanität keine (Länder-) Grenzen kennen darf und dass das Menschenrecht insbesondere geflüchteten*fliehenden Menschen zuteil werden muss.

Hintergrund

Seit Herbst 2013 gibt es in der Stadt Osnabrück mehrere neue Sammelunterkünfte für geflüchtete*fliehende Menschen verschiedener Nationalitäten. Ein Großteil der dort Lebenden hat bereits viele Jahre der Flucht durch verschiedene Nationen hinter sich.
Doch auch in Osnabrück scheint die Fluchtgeschichte für die meisten kein Ende zu finden, ein Ankommen unmöglich.

Vielen (nach unserem Infostand derzeit ca. 80 Personen) droht im Rahmen des Dublin-Systems die baldige Abschiebung in das EU-Land, das sie bei der Einreise in die EU zuerst betreten haben. Dort erwarten sie allzu oft eine Unterbringung in Gefängnissen oder Obdachlosigkeit, Hunger und Armut. Für Griechenland besteht daher bereits seit 2011 ein Abschiebestopp. Für Italien, Ungarn und Malta ist dieser immer wieder im Gespräch. Die Verwaltungsgerichte entscheiden dazu unterschiedlich (das VG Hannover schiebt z. B. nicht nach Italien ab).

Im Rahmen des europäischen Dublin-Systems kann sich Deutschland seiner Verantwortung für die geflüchteten*fliehenden Menschen und für die Einhaltung des Menschenrechts entledigen, indem Geflüchtete einfach in andere EU-Staaten abgeschoben werden. Dort befinden sich die Betroffenen oft in einer katastrophalen Situation ohne Aussicht auf ein menschenwürdiges Leben. Die betroffenen Staaten sind selbst zumeist überfordert mit der Situation und wären auf die Solidarität anderer EU-Staaten, wie Deutschland, angewiesen.

Aktuell stehen in Osnabrück zahlreiche Dublin-Abschiebungen an. Geflüchtete, die hier in den vergangenen Monaten Fuß gefasst, Hoffnung geschöpft, Freundschaften geschlossen und Deutsch gelernt haben, sollen abermals aus ihrem sozialen Umfeld gerissen und ins Ungewisse abgeschoben werden. Dies können und werden wir nicht stillschweigend hinnehmen!

Forderungen

Wir fordern, das Dublin-System umgehend abzuschaffen und darüber hinaus sämtliche Abschiebungen zu stoppen.

Wir fordern die deutsche Regierung und alle Verantwortlichen dazu auf, es sich mit der Dublin-Verordnung nicht zu bequem zu machen, sondern Verantwortung für den Schutz der Würde eines jeden einzelnen Menschen zu übernehmen und Schutzsuchenden auch tatsächlich den versprochenen Schutz zu gewähren.

Jeder Mensch hat ein Recht darauf, in Frieden, Freiheit und Sicherheit zu leben.

Lasst uns für diese Rechte eintreten und unseren Protest in gemeinsamer Solidarität auf die Straße tragen.

Refugees Welcome! Stop deportation! We are all human beings!

Abschiebungen stoppen! Wir alle sind Menschen!

https://www.facebook.com/events/435161149961847/?ref=23

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DEMONSTRATION AGAINST DEPORTATIONS

Saturday 26th April 2014, 1500 hrs (3 pm)

Begin: Trade Union House (DGB-House), August-Bebel-Platz (near Central Train Station)

End: in front of Town Theatre, Platz der Deutschen Einheit

Having staged a rousing first protest in March, refugees and a broad
alliance of supporters once again take to the streets on April 26th. Here we want to voice our demands to end all deportations according to the EU-DUBLIN agreement, both in Osnabrück and in the whole of Germany, and to abolish the inhuman Dublin-System. We demand that humanity must not know any (national) borders and that the Human Right must be granted especially to refugees.

Background

Since Autumn 2013 several new accomodations have been set up in the town of Osnabrück, housing people of different nationalities. A large number
of these people has experienced several years of hardship during their flight through several countries. But the flight does not come to an end in Osnabrück, it seems impossible that the refugees might be able to settle down anywhere in the near future.

Due to the Dublin-System many of these refugees (about 80 people as we know so far) are facing deportation into the EU country of first entrance soon. In these countries refugees very often suffer from being jailed or homelessness, starvation (hunger) and poverty. Therefore, deportations to Greece have already been ruled out since 2011. On the account of these inhuman circumstances it is being discussed to suspend deportations to Italy, Hungary and Malta as well. The responsible administrative courts come to different decisions here (the court in Hannover e. g. does not allow deportations to Italy anymore).

Because of the EU’s DUBLIN Agreement, Germany can easily discharge its
responsibility of the enforcement of the human rights for the refugees by deporting them to other EU member states on the external border of the EU. But the living conditions for the refugees in these states in most cases are said to be disastrous and refugees will never be able to settle down, living a human life in dignity.

Those countries on the EU border are however totally overwhelmed by the large number of refugees – they are simply not able to provide even minimal security, accomodation and welfare, instead resigning the refugees to poverty and homelessness. That is why these countries urgently need solidarity from other EU member states like Germany.

Actually there are many deportations going to be processed in Osnabrück
very soon. This affects those refugees who have tried to integrate themselves into the local society within the last months, who draw new hope, who made new friends and who learned the German language. We will not be uncaring as refugees now facing to be torn from their social environment again and are under a threat of deportation into a
precarious setting.

Demands

We demand to end all deportations according to the DUBLIN agreement,
both in Osnabrück and in the whole of Germany, and to abolish the inhuman Dublin-System. We call on the German government and all those responsible not to take the most comfortable way with the DUBLIN regulation, but to take the responsibility for the protection of the dignity of every single human and to really grant the promised rights to all people that are in need of protection.

Every human being has the right to live in peace, freedom and security.

Let us fight for our Human Rights and take the protest on the streets together in solidarity.

Refugees Welcome! Stop deportation! We are all human beings!

Demonstration gegen Abschiebungen. „Abschiebungen stoppen – Wir alle sind Menschen!“

Am 20.3. führen Geflüchtete und Unterstützer*innen eine Demonstration gegen Abschiebungen in der Osnabrücker Innenstadt durch.

In den nächsten Wochen sollen ca. 80 Geflüchtete aus Osnabrück in andere EU-Länder abgeschoben werden, darunter Italien, Ungarn und Frankreich. Eine erste Abschiebung, die in der Nacht auf den 11.03. stattfinden sollte, konnte durch eine Protestaktion von ca. 60 Menschen verhindert werden. In den nächsten Tagen und Wochen wird es zu weiteren Abschiebungen kommen, da mehrere Geflüchtete bereits einen Abschiebebescheid erhalten haben.

Diese Abschiebungen finden im Rahmen des EU-Dublin-Abkommens statt, nach dem dasjenige Land für Geflüchtete zuständig ist, in das sie zuerst in die EU eingereist sind. Da Deutschland nur von sogenannten „sicheren Drittstaaten“ umgeben ist, kann es sich seiner Verantwortung für diese Menschen durch Abschiebungen in EU-Randstaaten bequem entledigen. Die Bedingungen für Geflüchtete in diesen Ländern sind aber oftmals katastrophal. Für Griechenland beispielsweise wurde aufgrund der dortigen menschenunwürdigen Bedingungen bereits ein Abschiebestopp erwirkt, aber auch in Italien, Ungarn und Frankreich drohen den Geflüchteten Obdachlosigkeit, Hunger und Armut.

Die Demonstration trägt das Motto „Abschiebungen stoppen – Wir alle sind Menschen!“. Es kann nicht sein, dass Menschen aus ihrem sozialen Umfeld herausgerissen werden, ihre Freund*innen verlieren und in ein menschenunwürdiges Leben und in Obdachlosigkeit abgeschoben werden. Wir alle sind Menschen und wir alle wünschen uns ein gutes und friedliches Leben in Würde!

Nachdem Geflüchtete bereits während der Bürger*innensprechstunde von Ministerpräsident Weil auf ihre Situation aufmerksam gemacht haben, wollen sie ihren Protest nun zum Osnabrücker „Friedens“-Rathaus tragen. Wir rufen alle Menschen auf, am Donnerstag um 15 Uhr zum Gewerkschaftshaus am Hauptbahnhof zu kommen. Lasst uns unseren Protest mit einer großen, bunten und lautstarken Demonstration auf die Straße tragen!

Stop deportation! We are all human beings!
Abschiebungen stoppen! Wir alle sind Menschen!

Veranstaltungslink: https://osnabrueck-alternativ.de/der-kalender/?mc_id=419
Facebook Link zur Veranstaltung: https://www.facebook.com/events/372700692868314/?source=1