ÖPNV im Lokviertel: Gründliche Überarbeitung gefordert. Initiative: Warum gab es ein Prüfverbot?

Pressemitteilung der Initiative Stadtbahn (SBI), 19. August 2024

Die Stadtbahninitiative (SBI) bemängelt die geplante unzureichende ÖPNV-Erschließung von Lokviertel und Magnum-Areal. Nach wie vor ist es der SBI völlig unverständlich, dass die Stadtbahngutachter beide neuen Osnabrücker Siedlungsschwerpunkte nicht in ihren Untersuchungen berücksichtigen durften. Die SBI fordert Aufklärung und Korrektur der Planung, damit die Option einer Stadtbahnerschließung auf zwei Hauptfeldern der Osnabrücker Stadtentwicklung nicht buchstäblich verbaut wird. „Fachausschuss und Rat sind gefordert, die Weichen auf Zukunft zu stellen“ Betont SBI-Vertreter Prof. Wolfgang Seyfert.

Der Entwurf zum B-Plan 671 (Lokviertel) sieht die Erschließung durch eine oder zwei Buslinien in westlicher und südlicher Randlage vor, perspektivisch ergänzt durch einen autonomen Anruf-Kleinbus mit Anschluss zum geplanten Ostausgang des Hauptbahnhofs.


B-Plan-Entwurf 671: Geplante ÖPNV-Erschließung des Lokviertels (Quelle: Begründung zum Entwurf, S. 91:)

Eine sinnvolle möglichst mittige Erschließung durch eine Stadtbahnlinie schließt die Verwaltung durch ihren Entwurf aus. Eine Untersuchung durfte nicht erfolgen, wie im VKT-Gutachten auf S. 41 zu erfahren ist: Es „…wurde vom Auftraggeber festgelegt, auf die detaillierte Betrachtung einer Stadtbahnanbindung des Lokviertels im Rahmen der vorliegenden Studie zu verzichten.“

Gleichwohl vermitteln die Gutachter eine Vorstellung, wie eine sinnvolle Anbindung von Lokviertel und Magnum-Areal an ein Stadtbahnnetz erfolgen könnte:


Linienführung Stadtzentrum-Belm (Quelle: VKT-Gutachten: Bild 28, S. 47)

Die Stadtbahninitiative fordert darum eindringlich, die Planung beider städtischer Entwicklungsschwerpunkte so zu ändern, dass eine spätere Implementierung einer Stadtbahn möglich ist. „Wenn die Verkehrs-wende gelingt, dann wird ein reines Bussystem an seine Kapazitätsgrenzen kommen“, so Seyfert. Daher dürfe die Option Stadtbahn nicht verbaut werden.

Das Gutachten betont die Chancen, die beide neuen Stadtviertel auch zum Erreichen der Transformationsziele bieten: „In beiden Fällen ist eine leistungsfähige ÖPNV-Erschließung erforderlich, um die ‚Nachhaltigkeitsziele‘ im Mobilitätsbereich erreichen zu können. Die Lage der Areale zwischen dem Hauptbahnhof und dem dicht besiedelten Stadtteil Schinkel bieten günstige räumliche Voraussetzungen für die Verknüpfung mit einer Stadtbahnachse.“ (S. 88)

Dass die Untersuchung dieser Erschließung von der Stadt mit einem Verbot belegt wurde, wertet SBI-Vertreter Stefan van Lente als groben Planungsfehler. Das Gutachten führe aus: „Angesichts des großen Nachfragepotenzials und der Positionierung dieses Entwicklungsgebietes als besonders nachhaltiger, urbaner Raum (‚Nachhaltigkeit als Leitprinzip‘) mit einer ‚neuen Mobilitätskultur‘, ist ein Verzicht auf eine leistungsfähige ÖPNV-Erschließung nicht zu rechtfertigen. Mit dem benachbarten Entwicklungsgebiet auf dem Magnum-Areal soll ein weiterer Siedlungsschwerpunkt mit vielfältigen Nutzungen und entsprechenden Mobilitätsbedürfnissen in wenigen hundert Metern Entfernung entstehen.“ (ebenfalls S. 88)

Noch sei es nicht zu spät, meint van Lente. Wechsel im Baudezernat sei zu hoffen, dass die bisherige Vernachlässigung des ÖPNV durch eine zukunftstaugliche Betrachtungsweise abgelöst werde.

Durch Einbindung von Lokviertel und Magnum-Areal würde sich der ohnehin schon von den Gutachtern als positiv prognostizierte Nutzen einer Stadtbahn noch steigern. Das Gutachten dazu: „Möglichkeiten zur Beeinflussung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses sowie unterschiedliche Szenarien bzw. Ausbaustufen wurden nicht betrachtet. Ein größerer Nutzen wäre beispielsweise durch die konsequente(re) Ausrichtung des Stadtbahnnetzes auf die potenzialstarken Entwicklungsschwerpunkte Lokviertel und Magnum-Areal erreichbar. Der Personal- und Fahrzeugbedarf lässt sich durch höhere Reisegeschwindigkeiten (ÖV-Beschleunigung) minimieren.“ (S. 83)

Nach wie vor sieht die SBI Aufklärungsbedarf und stellt die Frage, ob hier ein Untersuchungsverbot veranlasst wurde, um die von Einzelpersonen in der Verwaltung nicht gewünschte Stadtbahn zu verhindern. Auch hier hält die Initiative sowohl Fachausschuss als auch Rat für gefordert, gegenüber der Bürgerschaft für Klarheit zu sorgen und ggf. nachzubessern. Was spricht dagegen, die verhinderten Untersuchungen nachzuholen, fragen die Mitglieder der SBI.

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