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Critical Mass
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26. April 2019
Jeden letzten Freitag im Monat um 19 Uhr.
Wichtigste Eigenschaft einer Critical Mass: Ab 16 Radfahrern dürfen diese als geschlossener Verband in einer Zweierreihe nebeneinander fahren und somit einen Fahrstreifen belegen. (§ 27 Abs. 1 StVO) Critical-Mass-Fahrten sind in erster Linie eine Feier und eine Einforderung auf das Recht sich sicher im Verkehr zu bewegen. Es geht nicht darum, anderen (motorisierten) Verkehrsteilnehmern das Recht auf die Teilnahme am Straßenverkehr zu verweigern. Es geht vielmehr darum, auf die Belange und Rechte des nicht-motorisierten Individualverkehrs aufmerksam zu machen. Organisatoren oder Verantwortliche gibt es nicht. Die Critical Mass ist eine unhierarchische Protestfahrt durch Innenstädte. Daher sind letztlich alle für sich selbst verantwortlich (was natürlich Solidarität und Verantwortung gegenüber Anderen nicht ausschließt). Es gilt die Straßenverkehrs-Ordnung. Dazu zählt auch die Regelung mit dem Licht, besonders jetzt im Herbst und Winter. Die Geschwindigkeit ist im Allgemeinen recht moderat, so dass alle zusammen bleiben können und die Masse nicht auseinanderreißt. Dabei gilt: Fährt die Spitze der Gruppe bei Grün über eine Ampel, darf der Rest noch nachziehen, auch wenn die Ampel in der Zwischenzeit auf Rot umspringt.