Der Kalender

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Wochenereignisse

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag
20. August 2018
21. August 2018(2 Veranstaltungen)

Greenpeace Jugend Osnabrück - Plenum


21. August 2018

Die Greenpeace Jugend Osnabrück ist für jeden, der zwischen 14 und 19 Jahren alt ist, eine gute Möglichkeit regional Aktivismus für mehr Umweltschutz zu betreiben und Gleichgesinnte in seinem Alter zu treffen. Gleichzeitig ist die Gruppe optimal um sich eine fundierte Meinung zu Umweltthemen zu bilden und die heutigen Vorgehensweisen im Umweltschutz kennenzulernen.

Wir beschäftigen uns mit allen Themen von erneuerbaren Energien bis hin zu nachhaltiger Ernährung und Urwaldzerstörung. Während unseres Plenums, das jeden Dienstag von 18.00 bis 20.00 (Lohstraße 58) stattfindet, planen wir hauptsächlich Aktionen: Die erstrecken sich von einfachen Infoständen in der Großen Straße über Straßentheater bis hin zu Fahrraddemos und vielem mehr. Außerdem bauen wir unsere Aktionsmittel meist selber mit Säge, Hammer und einem Eimer Farbe. Nebenbei bilden wir uns eigenständig fort: Dazu werden dann hin und wieder Greenpeacetage veranstaltet, an denen eifrig diskutiert, gekocht, gespielt und vor allem geplant wird.

Natürlich ist die Greenpeacegruppe auch eine gute Gelegenheit, um zusammen günstig zu Demonstrationen zu fahren. Hin und wieder fahren wir auch zu Greenpeace Seminaren, um mehr Wissen zu Kampagnen zu bekommen.

Kontakt:

E-Mail: jan.kueter-luks@gidw-online.de

Instagram: greenpeace_jugend_osnabrueck

Greenpeace Büro
Lohstrasse 58
Osnabrück, 49074

ver.di Jugend Kneipentreffen


21. August 2018

Die ver.di Jugend trifft sich in Osnabrück zwei mal im Monat.
An jedem dritten Dienstag im Monat steht der Kneipenabend an. Bei netter und lockerer Atmosphäre tauschen wir uns aus, genießen das eine oder andere Kaltgetränk und träumen von einer besseren Welt.

Egal ob Studierende, Azubis oder junge Beschäftigte, jede_r ist Willkommen! Wir sehen uns ab 18:00 Uhr in der Lagerhalle. Wir freuen uns auf dich!

Rolandsmauer 26
Osnabrück, 49074
22. August 2018(1 Veranstaltung)

Treffen der Osnabrücker Linksjugend ['solid]


22. August 2018

Heyho.

Wir die Osnabrücker Linksjugend ['solid] treffen uns jeden 2. Mittwoch im Monat im Parteibüro der Linkspartei und jeden 4. Mittwoch im Monat in der Lagerhalle jeweils um 18:30 Uhr.

In der Lagerhalle ist der Tisch auf "Linksjugend Solid" reserviert.

Wir laden alle interessierten Menschen dazu ein, doch mal bei unseren Treffen vorbei zu schauen, um uns und unsere politische Arbeit kennen zu lernen.

Weitere Infos, Aktionen oder plötzliche Terminänderungen könnt Ihr auf unserer Facebook Seite finden.
https://www.facebook.com/LinksjugendOS/

If Nothing Goes Right, Go Left!

Rolandsmauer 26
Osnabrück, 49074
23. August 2018(1 Veranstaltung)
24. August 2018(2 Veranstaltungen)

Osnabrück gegen das geplante niedersächsische Polizeigesetz (NPOG)! DEMO

N. a.
24. August 2018

#NPOG #Polizeigesetzstoppen Weitere Informationen folgen, save the date:

24. August Demonstration in Osnabrück.
8. September Großdemonstration in Hannover, mir gemeinsamer Anreise aus Osnabrück

AUFRUF

#noNPOG_OS – Nein zum neuen niedersächsischen Polizeigesetz (NPOG)

Die Landesregierung aus CDU und SPD sieht im aktuellen Gesetzentwurf massive Ausweitungen der polizeilichen Befugnisse und einen Abbau demokratischer Freiheits- und Grundrechte vor. Aber auch in anderen Bundesländern sehen wir ähnliche Verschärfungen, die den Staat mehr und mehr zu einem Überwachungsstaat ausbauen. Diesen Entwicklungen stellen wir uns entschieden entgegen. Den Gesetzentwurf “NPOG” der niedersächsischen
Landesregierung lehnen wir mit aller Deutlichkeit ab und fordern dessen Zurücknahme. Anders als bisher soll die Polizei in Zukunft schon dann Menschen überwachen, verfolgen und gefangen nehmen dürfen, wenn ihnen unterstellt wird, über Straftaten nachzudenken, ohne sie tatsächlich auszuführen. Das ist eine ganz grundsätzliche Änderung der Rolle der Polizei in unserer Gesellschaft, ein so genannter Paradigmenwechsel. Die Verwischung der Grenzen
zwischen polizeilicher und nachrichtendienstlicher Tätigkeit stellt die Gewaltenteilung infrage.

Damit reiht sie sich in eine länger währende und auch andere Bundesländer umfassende Entwicklung ein, die die Gesellschaft unter autoritären Vorzeichen formiert, indem sie Polizei und Geheimdiensten immer größere legale Spielräume für Überwachung Zwangsmaßnahmen und bei immer weniger rechtsstaatlicher Kontrolle gewährt.

Folgende Neuregelungen lehnen wir ab:

Polizeiliche Sanktionen und Überwachungsmaßnahmen gegen konkrete Personen bei bloßer Annahme der zukünftigen Begehung einer terroristischen Straftat

  • Meldeauflagen ohne Richter*innenvorbehalt (§ 16 a)
  • Aufenthaltsvorgaben u. Kontaktverbote ohne Richter*innenvorbehalt (§ 17 b)
  • Elektronische Fußfessel ohne Richter*innenvorbehalt (§ 17 c)
  • Durchsetzungs- und Präventivgewahrsam bis zu 74 Tage (§ 18 I Nr. 3)
  • Videoüberwachung im Gewahrsam (§ 20 IV S. 4)
  • Polizeiliche Quellen-Telekommunikationsüberwachung (§ 33 a)
  • Polizeiliche Online-Überwachung mittels Trojaner (§ 33 d I)
  • Verdeckte Personen-Observation (§ 34 I)
  • Verdeckte Bild- und Sprachaufzeichnungen sowie Aufenthaltsermittlungen außerhalb von sowie in und aus Wohnungen (§§ 35, 35 a i. V. m. § 34 I)
  • Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittler*innen (§§ 36, 36 a)

Verschärfte Strafverfolgung von Versammlungsteilnehmenden

  • Einordnung des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs gem. § 125 a StGB als Straftat von erheblicher
  • Bedeutung gem. § 2 Nr. 14 b, um Demonstrierende durch technische Mittel, Observationen und V-Leute präventiv überwachen zu können (§§ 34 I, 36)
  • Vermummung auf Versammlungen (Demonstrationen) als Straftat (Art. 2)
  • Überwachung des öffentlichen Raums bei bloßer Annahme der zukünftigen Begehung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sowie Zugriff auf Daten Dritter
  • Bild- und Tonaufzeichnungen von Personen bei öffentlichen Veranstaltungen (§ 32 I)
  • Bildübertragung aus öffentlich zugänglichen Räumen (§ 32 III)
  • Bild- und Tonaufnahmen mittels polizeilicher Bodycams (§ 32 IV)
  • Videoüberwachung zur Geschwindigkeitskontrolle (Section Contol) (§ 32 VIII)
  • Einsichtnahme in und Herausgabe von Bild- und Tonaufzeichnungen öffentlich zugänglicher Räume (§ 32 a)
  • Zusätzliche Mittel zur Ausübung des unmittelbaren Zwanges
  • Elektroimpulsgeräte (Elektroschocker, Taser) noch vor Schlagstockeinsatz (§ 69 IV)

No_NPOG_OS

Critical Mass


24. August 2018

  1. Radfahrer blockieren nicht den Verkehr, sie sind Verkehr!

Jeden letzten Freitag im Monat um 19 Uhr.

Allgemeine Informationen

Wichtigste Eigenschaft einer Critical Mass: Ab 16 Radfahrern dürfen diese als geschlossener Verband in einer Zweierreihe nebeneinander fahren und somit einen Fahrstreifen belegen. (§ 27 Abs. 1 StVO)

Critical-Mass-Fahrten sind in erster Linie eine Feier und eine Einforderung auf das Recht sich sicher im Verkehr zu bewegen. Es geht nicht darum, anderen (motorisierten) Verkehrsteilnehmern das Recht auf die Teilnahme am Straßenverkehr zu verweigern. Es geht vielmehr darum, auf die Belange und Rechte des nicht-motorisierten Individualverkehrs aufmerksam zu machen.
Organisatoren oder Verantwortliche gibt es nicht. Die Critical Mass ist eine unhierarchische Protestfahrt durch Innenstädte. Daher sind letztlich alle für sich selbst verantwortlich (was natürlich Solidarität und Verantwortung gegenüber Anderen nicht ausschließt).

Es gilt die Straßenverkehrs-Ordnung. Die Geschwindigkeit ist im Allgemeinen recht moderat, so dass alle zusammen bleiben können und die Masse nicht auseinanderreißt. Dabei gilt: Fährt die Spitze der Gruppe bei Grün über eine Ampel, darf der Rest noch nachziehen, auch wenn die Ampel in der Zwischenzeit auf Rot umspringt.

25. August 2018
26. August 2018