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Bei der Forderung nach einem Grundeinkommen geht es um Einkommensumverteilung. Zum Beispiel könnte man einen Teil aller Nettoeinkünfte (Gewinn-, Lohn-, Transfereinkommen) abziehen und daraus jedem ein Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) in gleicher Gesamthöhe (anteiliges Volkseinkommen) aufgeteilt auf alle Bürger auszahlen. Der Sozialstaat bliebe als solcher erhalten, es stellt sich aber dann die Frage, welche der 155 Sozialleistungen und darüber hinaus der Steuererleichterungen wie z.B. Freibeträge angepasst werden könnten, deren Versuch heute die soziale Absicherung eines Jeden ist. Die zum Teil frei werdenden Mittel von heute steuerfinanzierten Sozialleistungen (ca. 130) könnten dem Grundeinkommen zugeschlagen werden oder der Politik für neue Handlungsspielräume zur Verfügung stehen, von der Investition (z.B. Schulgebäude) bis zur Schuldenvermeidung oder sogar -rückzahlung. Die insgesamt egalisierten Gesamteinkommen der Individuen und Familien ermöglichen Vermögensbildungs- oder Konsumentscheidungen. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft (Reinvestitionen) wäre nicht betroffen, jedoch würden neue (freiere) individuelle Arbeitsentscheidungen “schlechte” Erwerbsarbeit verteuern und “gute” Erwerbsarbeit verbilligen. Es käme auf jeden Fall zu einer mehr demokratisierten Wirtschaft – mehrheitlich ungewollte Arbeitsbereiche (z.B. Rüstung, Pharma) würden ein anderes Gewicht erhalten.