Nein zur Verschärfung des Asylrechts – Kundgebung in Osnabrück – Demo in Hannover

No Lager Osnabrück lädt ein

am Freitag den 17. April von 13.30-15.00 Uhr
zur Kundgebung am Osnabrücker Hauptbahnhof gegen die drastische
Verschärfung des Asyl(un)rechtsgesetzes und gemeinsame Anreise (15.14
Uhr) zur Demonstration in Hannover.

No Lager Osnabrück invites on Friday the 17th of April from 13.30 to
15.00 to local speaches at the trainstation Osnabrück against the new
dramatic asylum law and meetingpoint to go together by train (15.14) to
the big demonstration in Hanover.

Am 19. September 2014 wurde mit dem Gesetz zur Neubestimmung der
Balkanstaaten (Serbien, Bosnien-Herzigowina, Mazedonien) als sogenannte
„sichere Herkunftsländer“ ein weiterer Schritt zur Entrechtung von
Geflüchteten getan.

Die Große Koalition brachte Anfang diesen Jahres den Entwurf der neuen
Asylgesetzgebung vor. Damit ist der Weg geebnet für eine weitere
Gesetzesverschärfung und somit eine Ausweitung von repressiven Maßnahmen
gegen Geflüchtete und Asylsuchende. Am 3. Dezember 2014 wurde das Gesetz
bereits vom Kabinett verabschiedet. Im März 2015 findet die erste Lesung
im Bundestag statt. Im Juni 2015 soll es dann in Kraft treten. Es ist
das alte Spiel: Zuckerbrot und Peitsche! Es gibt ein paar Zugeständnisse
für Menschen mit Duldungsstatus und gleichzeitig sollen Abschiebehaft,
Einreise- und Aufenthaltsverbot sowie Ausweisungen zur gängigen Praxis
werden.

Was verändert sich?

Besonders erschreckend ist die starke Ausweitung der Abschiebehaft. So
heißt es z.B. in dem Gesetzesentwurf, dass Geflüchtete in Abschiebehaft
genommen werden können, wenn sie Identitätspapiere wie Ausweise
vernichtet, „eindeutig unstimmige oder falsche Angaben gemacht“ oder zu
ihrer „unerlaubten Einreise erhebliche Geldbeträge für einen Schleuser
aufgewandt“ haben. Dabei reicht die Zahlung von 3.000 Euro als Hinweis
auf eine unerlaubte Einschleusung aus. Ebenso können
„Vorbereitungshandlungen“ zur Verhinderung der Abschiebung eine Haft zur
Folge haben. All dies seien Anhaltspunkte für „Fluchtgefahr“. Zudem
sollen Asylbewerber/innen mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot
belegt werden können, sobald ihr Antrag abgelehnt wurde.

Betrachtet man diese Formulierungen genau, stellt sich die Frage:
WelcheR Geflüchtete denn nicht ohne Identitätspapieren nach Deutschland
einreist und wer eigentlich darüber entscheidet, was „eindeutig
unstimmige oder falsche Angaben” sind. Die Erfahrung zeigt, dass die
Behörden den von vielen Geflüchteten gemachten Angaben keinen Glauben
schenken oder sie nicht akzeptieren. Die Geflüchteten werden zukünftig
nur noch die Wahl zwischen „Abschiebehaft“ oder „Aufnahmehaft“ haben.
Auch die unglaubliche Formulierung, dass Geflüchtete, welche zur ihrer
„unerlaubten Einreise erhebliche Geldbeträge für einen Schleuser
aufgewandt“ haben, ist der pure Hohn. Abgesehen davon, dass der Begriff
„Schleuser“ kein juristischer Begriff ist und somit der Auslegung der
jeweiligen Behörde unterliegt, ist es Geflüchteten mittlerweile schier
unmöglich ohne Fluchthelfer/innen nach Europa zu gelangen. Dafür hat
sich Europa, und vor allem Deutschland viel zu sehr abgeschottet und die
Zäune und Repressionsmaßnahmen an den EU-Außengrenzen perfektioniert.

Massiv erleichtert wird die Abschiebung von Geflüchteten durch ein
„Ausweisungsinteresse“. Dabei soll zwischen dem „Ausweisungsinteresse
des Staates“ und dem „Bleibeinteresse des Flüchtlings“ abgewogen werden.
Doch wer bestimmt das Ausweisungsinteresse des Staates und wer wiegt das
ab? Letztendlich doch die zuständigen BeamtInnen, welche doch in
keinster Weise objektiv handeln, da sie vom Staat bezahlt werden. Und
selbst wenn die BeamtInnen in ihren Augen richtig abwägen, dass das
Ausweisungsinteresse des Staates schwerer wiegt, ist es doch so, dass
ein generelles Ausweisungsinteresse beim Staat immer besteht, da das
Interesse ja ist, so viele wie möglich Menschen auszuweisen.

Nicht nur „Straftaten“ sollen künftig als Grund für erhebliches
Ausweisungsinteresse gelten, sondern auch Betätigungen von Geflüchteten,
die unter einem politischen Kontext stehen. So ist in dem Gesetz
verankert, dass Geflüchtete welche die „freiheitliche demokratische
Grundordnung der Bundesrepublik“ oder die „öffentliche Sicherheit und
Ordnung“ gefährden, abgeschoben werden sollen. In der Konsequenz könnte
dies ein politisches Betätigungsverbot für abgelehnte AsylbewerberInnen
bedeutet. Schon die Selbstorganisation von Flüchtlingen, die für ihr
Bleiberecht streiten und Flüchtlingscamps oder Hungerstreiks
organisieren, kann zukünftig ein erhebliches Ausweisungsinteresse und
baldige Abschiebung begründen. Begründet wird die Einführung dessen mit
angeblicher Terrorgefahr. Geflüchtete werden also pauschal mit
Terroristen in einen Topf geworfen. So heißt es in einer
Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums: „So soll der Aufenthalt
von Personen, denen kein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht,
konsequent beendet werden. Ihre Ausreisepflicht soll dann auch
zwangsweise durchgesetzt werden. Die neuen Regelungen berücksichtigen
stärker als bisher, dass gewaltbereite Extremisten auch mit den Mitteln
des Ausländerrechts bekämpft werden können.“

Es wird außerdem das viertägige „Ausreisegewahrsam“ eingeführt, aufgrund
dessen Geflüchtete bis zu vier Tage auf richterliche Anordnung
eingesperrt werden können.

Als wäre das nicht alles schon genug, kommen die Verschärfungen der
Aufenthalts- und Einreisesperren für Flüchtlinge, deren Asylantrag als
„offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wurde, hinzu. Dies trifft vor
allem Flüchtlinge aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“, sowie
alle Menschen deren Fluchtgründe als unglaubwürdig erklärt werden, zum
Beispiel auch Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, welche schon
aufgrund ihres Alters ihren Asylantrag nicht ausreichend begründen
können. Die Konsequenz davon werden massenhafte Inhaftierungen von
Menschen sein, welche erneut in die EU einreisen, nachdem sie schon
einmal einen Asylantrag gestellt haben.

Die scheinbaren Verbesserungen, dass jahrelang geduldete Flüchtlinge
eine Chance auf Bleiberecht bekommen sollen, sind gezeichnet von den
zahlreichen Verschlechterungen und Restriktionen, die alle anderen
Geflüchteten betreffen. Außerdem wird kaum mehr jemand diese positiven
Neuregelungen in Anspruch nehmen können, wenn dieses Gesetz zur
Ausführung kommt. Da die Menschen, welche heute sogenannte langjährige
Geduldete sind, dann in Gefängnissen sitzen werden und so die Erfüllung
der Voraussetzungen auf Bleiberecht nicht leisten können.

Es gibt noch weitere restriktive Maßnahmen, welche mit diesem neuen
Gesetz eingeführt werden, wir gehen hier nur auf die, in unseren Augen,
dramatischsten Folgen des Gesetzes ein.

Fazit

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die begründete Annahme besteht,
dass alle zukünftig einreisenden Geflüchteten in Deutschland weggesperrt
werden sollen. Es muss auch davon ausgegangen werden, dass die Zahl der
Abschiebungen stark ansteigen wird. Das Grundrecht auf Asyl und das
Recht auf einen „fairen“ Zugang zu einem Asylverfahren wird damit
endgültig abgeschafft. Die Geflüchteten werden schon mit ihrer Einreise
nach Deutschland kriminalisiert. Ihnen wird jegliche Chance auf ein
„faires“ Verfahren verwehrt.
Das faktische politische Betätigungsverbot von Geflüchteten ist ein
Angriff auf alle politisch engagierten Menschen in der BRD. So wird das
Recht auf Meinungsfreiheit und politische Betätigung als solches infrage
gestellt, auch wenn es hier speziell die Geflüchteten betrifft.
Mit der Formulierung, dass bei „Fluchtgefahr“ Geflüchtete in
Abschiebe-/Ausreisegewahrsam genommen werden können, wird das gesamte
Gesetz ad absurdum geführt. Bei Geflüchteten von „Fluchtgefahr“ zu
sprechen ist wohl der größte Hohn, den sich das sogenannte Asylgesetz
erlauben kann.

Somit rufen wir alle Menschen auf, sich diesem Unrechtsgesetz in den Weg
zu stellen.
Demo in Hannover:
http://asylistmenschenrecht.de/

Für mehr Informationen:
http://stopasyllaw.blogsport.eu/
http://www.asylrechtsverschaerfung-stoppen.de/
https://exilverein.wordpress.com/

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